Sondervermögen – Die Definition erklärt

Bei dem sogenannten Sondervermögen handelt es sich um das in die Investmentgesellschaft gegen die Ausgabe von Anteilsscheinen eingebrachte Kapital und die so erworbenen Vermögenswerte. Es ist von den Vermögenswerten der Investmentgesellschaft getrennt.

Damit soll sichergestellt werden, dass das von den Anlegern eingebrachte Kapital vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst und vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist. Investmentgesellschaften können mehrere Investmentfonds bilden.