
Nachrangkapital – Die Definition erklärt
Unter Nachrangkapital versteht man Verbindlichkeiten, die anderen Verbindlichkeiten in ihrer Rangfolge untergeordnet sind. Im Falle des Konkurses oder der Liquidation dürfen nachrangige Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Nachrangige Verbindlichkeiten haben daher einen höheren Zinssatz als nicht nachrangige Verbindlichkeiten. Eigenkapital ist im Allgemeinen nachrangig.