
Mindestschlusskurs – Die Definition erklärt
In der Vergangenheit wurde der Mindestschlusskurs als die Menge an Wertpapieren definiert, die erreicht werden musste, um im variablen Handel notiert zu werden. Mengen unterhalb dieser Schwelle wurden zum Kassakurs abgerechnet. Für Aktien gibt es keinen Mindestschlusskurs mehr, für Anleihen ist er der Mindestanlagebetrag.