Insolvenz – Die Definition erklärt

Insolvenz ist der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Der Begriff der Insolvenz, der sich auf den gleichen Sachverhalt bezieht, ist in Deutschland kein Rechtsbegriff. In Deutschland gelten auch juristische Personen oder Personengesellschaften, bei denen kein Gesellschafter eine natürliche Person ist, entsprechend ihrem Überschuldungsstatus als überschuldet.

Aufgrund der Finanzkrise wurde dieser Passus dahingehend eingeschränkt, dass bis zum 31. Dezember 2013 eine Überschuldung nur dann ein Insolvenzgrund ist, wenn keine positiven Prognosen für die Fortführung des Unternehmens vorliegen. Kann ein Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit auf Dauer nicht vermeiden, ist es verpflichtet, ein Insolvenzverfahren zu beantragen.

Vorrangiges Ziel ist die Befriedigung der Gläubiger durch die Verwertung der Insolvenzmasse. Dies kann durch Liquidation, aber auch durch Sanierung oder Verkauf des Unternehmens als Ganzes erfolgen. Die Verbraucherinsolvenz ist streng von der Unternehmensinsolvenz zu unterscheiden.