Börsenlexikon

Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von ausländischen Einkünften in Deutschland und von Einkünften von Ausländern in Deutschland hat die Bundesrepublik mit der überwiegenden Mehrheit aller Staaten völkerrechtliche Verträge abgeschlossen.

Diese Abkommen, die für beide Seiten bindend sind, teilen das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zwischen den beiden Staaten auf. Ob die Staaten von ihrem Besteuerungsrecht tatsächlich Gebrauch machen, bestimmt sich jedoch nach dem nationalen Steuerrecht.