Börsenlexikon

Depotstimmrecht

Aktionäre sind bei Jahreshauptversammlungen stimmberechtigt, im Allgemeinen im Verhältnis zu ihrem Anteil am Aktienkapital. Verzichtet ein Anleger auf sein Stimmrecht, so kann er dieses im Einzelfall nach genau festgelegten Weisungen, in der Regel mittels einer pauschalen Erklärung, auf die Depotbank übertragen.