Börsenlexikon

Collar

Ein Collar ist die vertragliche Vereinbarung einer Ober- und Untergrenze für den Preis einer Transaktion mit permanentem Geldfluss. Wenn der Referenzwert die vertraglich vereinbarte Obergrenze überschreitet, zahlt der Verkäufer dem Käufer des Collar die Differenz zwischen Referenzwert und Obergrenze. Fällt der Referenzwert unter die vereinbarte Untergrenze, muss der Käufer des Collars dem Verkäufer die Differenz zum Referenzwert bezahlen.

Bei einem bilateralen Geschäft, zum Beispiel im Energiesektor, kauft in der Regel eine Vertragspartei einen Teil der Kombination und verkauft den anderen Teil. Beispielsweise kauft eine Partei den Cap und verkauft gleichzeitig den Floor.

Auf diese Weise können die Kosten des Geschäfts während der Laufzeit des Geschäfts zwischen Cap und Floor gehandelt werden. Im Kreditgeschäft ist es möglich, die Kosten eines Caps zu reduzieren, indem der Käufer über den Floor zur Zahlung eines Mindestzinssatzes verpflichtet wird.