Börsenlexikon

Bezahlt

Der Vermerk „bezahlt“ weist darauf hin, dass alle vorliegenden Aufträge zum angegebenen Tarif bearbeitet werden konnten (siehe Tarifzuschläge). Der Kurszusatz „bezahlter Brief“ weist darauf hin, dass alle unlimitierten Verkaufsaufträge und diejenigen Verkaufsaufträge, deren Limit darunter lag, vollständig zum notierten Kurs ausgeführt werden konnten, dass aber die zum notierten Kurs limitierten Verkaufsaufträge gar nicht oder nur teilweise ausgeführt werden konnten, weil keine entsprechende Nachfrage bestand.

Dagegen der Preiszuschlag „zahlt Geld“ bedeutet, dass alle unlimitierten Kaufaufträge und diejenigen Kaufaufträge, deren Limit niedriger war, vollständig zum notierten Preis ausgeführt werden konnten, dass aber die zum notierten Preis limitierten Kaufaufträge gar nicht oder nur teilweise ausgeführt werden konnten, weil kein entsprechendes Angebot vorlag (siehe Preiszuschläge).