Börsenlexikon

Anrechnungsverfahren

Bei dem Anrechnungssystem handelte es sich um ein Körperschaftsteuersystem, das dem Aktionär das Recht einräumte, den vollen Betrag der auf seine Dividende geschuldeten Körperschaftsteuer (nämlich 9/16 der Dividende) mit seiner Einkommenssteuerschuld zu verrechnen. Es galt in Deutschland von 1977 bis 2000 und wurde durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt.