
Tenderverfahren – Die Definition erklärt
Auktionsähnliches Verfahren für die Ausgabe von Wertpapieren, bei dem der Höchstbietende den Zuschlag erhält. Es wird kein bestimmter Ausgabepreis festgelegt, sondern den Zeichnern nur ein Mindestpreis genannt. Die Zeichner können ihre Gebote je nach Interesse zu höheren Preisen abgeben. Ausgehend vom höchsten bis zum niedrigsten Gebot erfolgt dann die Zuteilung.