Sammelverwahrung – Die Definition erklärt

Art der Verwahrung der Wertpapiere des Kunden bei seiner Depotbank. Im Gegensatz zur Spezialverwahrung in einem Streifbanddepot hat der Kunde bei der Girosammelverwahrung kein Eigentumsrecht an den von ihm hinterlegten Wertpapieren, sondern ein Miteigentumsrecht am gesamten Sammelbestand an Wertpapieren derselben Gattung.

Während die hinterlegten Stücke in einem Streifbanddepot unter dem Namen des Eigentümers getrennt aufbewahrt werden, werden die nach Art und Klasse zusammengehörenden Stücke in der Sammelverwahrung zusammengefasst. Aufgrund des unterschiedlichen Verwaltungsaufwandes ist die Sammelverwahrung für den Kunden kostengünstiger als die Spezialverwahrung.