Put Option – Die Definition erklärt

Bei einer Put Option kauft der Käufer der Option das Recht, einen bestimmten Referenzwert innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis zu verkaufen. Die Gegenpartei dieses Kontraktes wird Stillhalter genannt, weil sie bis zum Ende der Ausübungsfrist jederzeit über die vereinbarte Kaufsumme verfügen muss.

Dafür erhält er vom Käufer des Puts eine Prämie, die in der Regel höher ist als die Rendite vergleichbarer Anlagen auf dem Kapitalmarkt. Der Käufer eines Puts erwartet von der Option überproportional sinkende Preise und Gewinne. Wenn er die entsprechenden Referenzwerte bereits besitzt, kann er sie auf diese Weise gegen Verluste absichern.

Bei tatsächlich fallenden Kursen hat er dann im Wesentlichen zwei Alternativen: Er kann die Option mit Gewinn verkaufen und damit den eingetretenen Kursverlust auf den Referenzwert wahrscheinlich annähernd ausgleichen; er kann den Referenzwert verkaufen und mit dem Put auf einen weiteren Kursrückgang spekulieren.

Der Verkäufer eines Puts erwartet steigende oder zumindest stagnierende Preise; in diesem Fall wird sein Gegenüber die Option kaum ausüben, so dass er die erhaltene Optionsprämie als Gewinn verbuchen kann. Da dieser stille Eigentümer aber auch die Papiere abheben muss, wenn sie gegen Erwartung erhebliche Kursverluste verzeichnen, ist sein Risiko ganz erheblich.