Optionsschein – Die Definition erklärt
Ein Optionsschein wird oft auch als Warrant bezeichnet. Die Spekulation mit Optionsscheinen ist eine der riskanteren Varianten des Börsenhandels. Optionsscheine werden ursprünglich zusammen mit einer entsprechenden Anleihe, der Optionsanleihe, ausgegeben, aber die Anleihe kann an der Börse auch ohne Optionsscheine sowie die Optionsscheine allein gehandelt werden.
Solche Optionsscheine berechtigen je nach den Bedingungen zum Bezug von Aktien, Devisen, Edelmetallen oder ähnlichen Instrumenten innerhalb einer bestimmten Frist zu einem bestimmten Bezugsverhältnis und zu einem bestimmten, vorher festgelegten Preis.
Durch die Einräumung dieses Sonderrechts ist es dem Schuldner der Anleihe möglich, für seine Anleihe einen Zinssatz anzubieten, der etwa ein bis zwei Prozentpunkte unter dem üblichen Zinssatz auf dem Kapitalmarkt liegt, ohne dass die Attraktivität seiner Anleihe für den Anleger verloren geht.
Die Spekulation mit solchen Optionsscheinen ist für den Anleger deshalb interessant, weil die Kursentwicklung des dem Optionsrecht zugrunde liegenden Basiswertes, z.B. einer Anleihe, in der Regel einen überproportionalen Einfluss auf die Kursentwicklung des Optionsscheins hat.
