Kapitalerhöhung – Die Definition erklärt

Eine Kapitalerhöhung ist definiert als eine Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien. Zeichnungsrechte, die an bestehende Aktionäre ausgegeben werden, ermöglichen es ihnen, ihre prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft durch den Kauf neuer, zusätzlicher Aktien aufrechtzuerhalten oder ihren Aktienbesitz durch den Erwerb zusätzlicher Zeichnungsrechte zu erweitern.

Im Falle einer Kapitalerhöhung, die durch Umwandlung von Reserven in Aktienkapital durchgeführt wird, erhalten die bestehenden Aktionäre so genannte Anrechtsaktien. Eine Kapitalerhöhung kann an einer Generalversammlung nur genehmigt werden, wenn mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre dieser Maßnahme zustimmen.

Das Bezugsrecht kann bei einer Kapitalerhöhung auch ausgeschlossen werden, wenn die Generalversammlung den Vorstand dazu ermächtigt.