
Inhaberaktien – Die Definition erklärt
Inhaberaktien machen die Mehrheit der in Deutschland gehandelten Aktien aus. Der Begriff bezieht sich auf die Tatsache, dass die Ausübung aller mit dem Wertpapier verbundenen Rechte nur an den Erwerb gebunden ist. Im Gegensatz dazu muss z.B. bei vinkulierten Namenaktien die Eintragung im Aktienregister geändert werden. Inhaberpapiere sind daher leicht übertragbar