
Grundkapital – Die Definition erklärt
Das Aktienkapital einer Gesellschaft besteht aus der Summe der Nominalwerte aller ausgegebenen Aktien. Im Falle einer nennwertlosen Aktie wird dieses einfach auf die Anzahl der Aktien verteilt. Der anteilige Betrag des Aktienkapitals pro Aktie darf nicht weniger als 1 Euro betragen. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft muss 50.000 Euro betragen. Das Aktienkapital ist Teil des auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals.