
EZB – Die Definition erklärt
Am 1. Januar 1999 übernahm die EZB die Verantwortung für die Geldpolitik von den nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets. Sie ist die Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts und nach deutschem Vorbild unabhängig von Weisungen politischer Instanzen. Das wichtigste Beschlussorgan ist der Rat der EZB. Der EZB-Rat besteht aus den Präsidenten der Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Länder und dem Direktorium der EZB.
Das sechsköpfige Direktorium ist die Leitung des Instituts. Die Leitlinien der europäischen Geldpolitik werden vom Rat festgelegt. Die EZB bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken der am Euro teilnehmenden Länder das System der Europäischen Zentralbanken. Der Sitz der Europäischen Zentralbank ist Frankfurt am Main.