
Börsenlexikon
Depotbank
Investmentgesellschaften dürfen die von ihnen aufgelegten Sondervermögen nicht selbst verwahren, so dass diese strikt vom Gesellschaftsvermögen getrennt bleiben. Die Depotbank übernimmt die Funktion der Verwahrstelle. Bei Fondsgesellschaften von Banken übernehmen in der Regel die Mutterinstitute diese Aufgabe.
Zu den Aufgaben der Depotbank gehören die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die börsentägliche Prüfung der von der Fondsgesellschaft festgesetzten Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Ausschüttungen an die Anteilinhaber sowie die Abrechnung des Fondsvermögens im Falle der Auflösung des Fonds.