
Börsenlexikon
Bezugsrecht
Ein Bezugsrecht räumt einem Aktionär das Recht ein, im Falle einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens neue Aktien in Bezug auf die vorherige Aktie des Aktienkapitals zu einem festen Bezugspreis zu erhalten. Macht er von dem Angebot keinen Gebrauch, kann er die ihm zustehenden Bezugsrechte in der Regel über die Börse verkaufen.
Der Kapitalgewinn kann dann zum Ausgleich des Kursverlustes verwendet werden, den er nach Abzug der Bezugsrechte auf seinen Aktienbesitz hinnehmen muss. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich der Gesamtwert aller bisher ausgegebenen Aktien (Marktkapitalisierung) durch die Kapitalerhöhung auf eine höhere Anzahl von Aktien verteilt.