
Börsenlexikon
Betriebliche Erträge
Das Betriebseinkommen als Position in der Gewinn- und Verlustrechnung umfasst nur Einnahmen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sie schließen alle Einkünfte aus, die nicht aus Unternehmensaktivitäten resultieren, wie z.B. Einkünfte aus dem Verkauf von Grundstücken durch eine Nicht-Immobiliengesellschaft. Als außerordentliche Erträge gehören diese nicht zum operativen Geschäft.