
Börsenlexikon
Außerordentiche Erträge
Der ausserordentliche Ertrag umfasst Erträge, die nicht aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit stammen (z.B. Verkauf von Beteiligungen, Immobilien, etc.). Der ausserordentliche Ertrag wird in der Erfolgsrechnung erst nach dem Gewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit) ausgewiesen.