
Börsenlexikon
Ausländische Fonds
Für Steuerzwecke wird zwischen genehmigten deutschen Investmentfonds und drei verschiedenen Kategorien ausländischer Fonds unterschieden:
Namensfonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen und nicht registrierte Fonds mit Finanzvertretern, die ihre Aktien in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen. Alle anderen Fonds, die ihre Aktien in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen.
Registrierte ausländische Fonds werden bis auf einige Besonderheiten steuerlich genauso behandelt wie deutsche Fonds. Nicht registrierte ausländische Fonds sind gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds betrachtet werden kann, muss er bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen.