Börsenlexikon

Ad-hoc Meldung

Unternehmensberichte, die den Aktienkurs potenziell beeinflussen könnten, müssen von Aktiengesellschaften veröffentlicht werden, deren Wertpapiere nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WphG) in stärker regulierten Börsensegmenten gehandelt werden. Diese Veröffentlichungen, so genannte Ad-hoc-Mitteilungen, sollen eine einheitliche Informationsversorgung aller Marktteilnehmer gewährleisten. Sie sind der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den Börsen im Voraus bekannt zu geben.