
Börsenlexikon
Abgeltungssteuer
Im Jahr 2009 ersetzte die Abgeltungssteuer die zuvor geltende Spekulationssteuer. Kapitalerträge unterliegen einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Zuvor galt der persönliche Einkommensteuersatz in verschiedenen Varianten. Kapitaleinkünfte sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn sie den gesamten Sparerfreibetrag übersteigen.