
Termingeschäft – Die Definition erklärt
Im Gegensatz zu einem Kassageschäft ein Geschäft, das bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu festen Konditionen erfüllt werden soll.
Bei einem Termingeschäft ist diese Erfüllung für beide Parteien obligatorisch, bei einem Prämiengeschäft kann sich ein Partner das Recht vorbehalten, gegen Zahlung einer Prämie vom Geschäft zurückzutreten, und schließlich wird bei einem Optionsgeschäft einer Partei von vornherein die Möglichkeit gegeben, das Recht auszuüben oder verfallen zu lassen.