Rechenschaftsbericht – Die Definition erklärt

Ein KAG ist gesetzlich verpflichtet, einen Jahresbericht über jeden seiner Fonds – spätestens drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres des Fonds zu veröffentlichen, um die Anleger zu informieren.

Der Rechenschaftsbericht enthält zum Stichtag die Vermögensaufstellung, die Ertrags- und Aufwandsrechnung und die Höhe einer allfälligen Ausschüttung, ergänzt durch Angaben zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Darüber hinaus muss die KAG auch einen Halbjahresbericht erstellen.