Kapitalrücklage – Die Definition erklärt

Die Kapitalrücklage ist ein Posten auf der Passivseite der Bilanz; sie ist Teil des Eigenkapitals. Die Kapitalrücklage ist die von Kapitalgesellschaften zu bildende Rücklage. Dabei kann es sich um vier verschiedene Beträge handeln. Einerseits um den Betrag, der Ausgabe von Aktien, einschließlich Zeichnungsaktien, über den Nennbetrag hinaus erwirtschaftet wird.

Andererseits auch der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandelrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Aktien erzielt wird. Zudem auch die zusätzlichen Zahlungen, die von den Aktionären als Gegenleistung für eine Vorzugsbehandlung ihrer Aktien geleistet werden. Auch die Summe anderer zusätzlicher Zahlungen, die Aktionäre in das Eigenkapital leisten.

Deutsche Aktiengesellschaften müssen 10 Prozent des Aktienkapitals als Rücklage zur Deckung von Verlusten dotieren. Solange die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage diese 10 Prozent nicht erreichen, müssen jährlich 5 Prozent des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden.