
Insider – Die Definition erklärt
Ein Insider ist jemand, der aufgrund seiner Tätigkeit oder besonderen Stellung über vertrauliche, nicht allgemein zugängliche Informationen über Daten, Verbindungen, Pläne eines Unternehmens verfügt. Wer dieses Wissen zur Durchführung von Börsengeschäften zu eigenen oder fremden Gunsten nutzt oder solche Informationen unbefugt weitergibt, handelt in vielen Ländern rechtswidrig.
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. In Deutschland wird der Handel von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwacht, und obwohl viele Verdachtsfälle gemeldet wurden, sind nur wenige verurteilt worden.