
Börsenlexikon
Aufsichtsrat
Das Organ, das für die Überwachung der Geschäftsführung eines Unternehmens verantwortlich ist, im Falle von Aktiengesellschaften von der Hauptversammlung der Aktionäre und, je nach Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen, von der Belegschaft gewählt wird. Im Falle von Aktiengesellschaften besteht es aus mindestens drei Mitgliedern, die nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören dürfen.